04.12.2009
Weitere Änderungen der Richtlinie ILE zum 04.12.2009
Neu in die Richtlinie aufgenommenes Kapitel:
| A.1.5 | Erhaltung und Entwicklung der Außenhülle sowie Erschließungsflächen ländlich geprägter Bausubstanz Fördersatz 30 % max. 100.000 € min 15.000 € Es wird nur die Außenhülle gefördert, Verbindung zur Anhang 1 – Produktion darf nicht gegeben sein, diese ist ausgeschlossen. Es ist ein Betriebskonzept vorzulegen. |
Geänderte Kapitel:
| A.1.4 | Ausbau von lokalen Wärmenetzen, die mit erneuerbare Energien, insbesondere aus land- u. forstwirtschaftlicher Produktion betrieben werden Vorhaben zur Verbesserung der Versorgung mit Breitbandtechnologie. Diese Leistungen sind, abweichend von der bisherigen Regelung, auch zur Erschließung von Neubaugebieten, Gewerbe- u. Industriegebieten förderfähig. |
| C.1.1 | Ausbau aller Ortsstraßen ist förderfähig, auch reine Wohnanliegerstraßen. In Orten mit Stadtsanierungsgebieten sind auch Förderungen innerhalb der Stadtsanierungsgebiete möglich, wenn der überwiegende Teil der betreffenden Straße außerhalb des Stadt-SG liegt. |
| C.1.2 | wird gestrichen |
| C.1.3 | Neu- u. Ausbau von innerörtlichen Plätzen Ab sofort werden alle innerörtlichen Plätze, unabhängig der Erschließungsfunktion berücksichtigt. |
| C.1.4 | Neu- u. Ausbau kommunaler innerörtlicher Gehwege und Straßenbeleuchtung Ab sofort werden alle kommunalen innerörtlichen Straßen berücksichtigt, unabhängig der Verkehrsdichte bzw. Gefährdung durch den Verkehr. |
| C | Bei Straßenbaumaßnahmen wird die Verlegung von Leerrohren bis DN 50 gefördert, wenn sie im Nutzungsfall Eigentum der Gemeinde bleiben |
| E.1.2 | Wiedernutzung ländlicher Bausubstanz Die Bedingung „denkmalpflegerisch wertvoll“ ist gestrichen. Zukünftig werden alle zur Wiedernutzung vorgesehenen Häuser bis Baujahr 1989 berücksichtigt. Bedingung ist, dass das Haus leer stehend ist und bei der Sanierung die Vorgaben der „Ländlichen Baukultur“ berücksichtigt werden. |
| F.1.2 | Bei Abrissmaßnahmen entfällt die Forderung der nachfolgenden ökonomischen Entwicklung. Das Vorhaben dient der Erhaltung und Entwicklung der orts- u. regionaltypischen Siedlungs-und Landschaftsstruktur. |

