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18.03.2010

Aktuelles zur Förderung über die Richtlinie „Integrierte Ländliche Entwicklung” (RL-ILE/2007) Stand 03/2010

Die „Richtlinie zur Integrierten Ländlichen Entwicklung im Freistaat Sachsen-RL ILE/2007” bietet in der Region „Bautzener Oberland” verschiedene Möglichkeiten der Förderung im öffentlichen und privaten Bereich. Insbesondere sollen ungenutzte oder leer stehende, ortsbildprägende Gebäude wieder einer Nutzung zugeführt werden. Das kann sowohl für eine gewerbliche Nutzung oder auch als Wohngebäude zur Eigennutzung zutreffen.

Seit Inkrafttreten im Jahre 2007 sind mehrfach wesentliche Änderungen und Ergänzungen der Richtlinie wirksam geworden, letztmalig am 04.12.2009.

Entgegen der bisherigen Regelungen ist nunmehr auch in Gebieten der Städtebaulichen Erneuerung die Förderung von Maßnahmen nach Kapitel A, B 1.3, und E möglich; davon ausgenommen ist die Stadt Wilthen.

Überblick der förderfähigen Kapitel der RL-ILE (Kurzform, PDF)

 

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Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
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